Prozesskostenhilfe
Beratungshilfe

Prozesskostenhilfe
Beratungshilfe

Sollten Sie sich eine anwaltliche Beratung nicht leisten können, bekommen Sie unter Umständen Beratungshilfe. Den hierfür erforderlichen Beratungshilfeschein stellt das Amtsgericht Ihres Wohnortes aus. Dort hilft man Ihnen auch bei der Antragstellung. Den Beratungshilfeschein bringen Sie dann bitte direkt zum Termin in die Kanzlei mit. Es entsteht dann

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